Lieferbedingungen:


1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde, soweit wir nicht im
Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen treffen. Entgegensprechende Bedingungen des Bestellers
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen an den Besteller, soweit wir diese nicht zu abweichenden
Bedingungen bestätigt haben.
2. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
3. Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
4. Bei der Federnherstellung sind Mehr- und Mindermengen bis zu 10 % der Bestellmenge zulässig.
5. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und kann von uns getrennt berechnet
werden. Ausgeführte Teillieferungen werden von einem Rücktrittsrecht nicht erfaßt.
6. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
7. Unsere Preise sind ausschließlich Verpackung ab Werk, zzgl. Materialzuschläge, wenn nicht anderes schriftlich
vereinbart ist.
8. Lieferzeiten werden so gut wie möglich, jedoch ohne Verbindlichkeit genannt. Sie beginnen nicht vor Klärung aller
technischen und kaufmännischen Voraussetzungen. Verzögert sich die Lieferung ohne unser Verschulden, wobei
ursächlicher Zusammenhang von uns nicht nachgewiesen werden muß, um mehr als 3 Monate, haben beide
Vertragspartner unter Ausschluß von Schadenersatzforderungen oder sonstige Ersatzansprüche ein Rücktrittsrecht.
9. Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht anders vereinbart ist, gewähren wir Skonto von 2% bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug.
Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
Der Besteller ist Hauptschuldner auch wenn er nicht der Erhalter der Lieferung ist.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden alle noch offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen
zahlungsfällig.
Eine Zahlung darf auch dann nicht zurückgehalten werden, wenn dem Besteller Rechte aus der Lieferung zustehen.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ruht unsere Gewährleistungspflicht bis zur Bezahlung aller fälligen
Beträge einschließlich Zinsen und eventuellen Nebenkosten. Skontoabzug ist unzulässig, soweit Forderungen
aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch nicht beglichen sind.
10. Mängelrüge muß bis spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware erhoben werden. Sie wird nur dann
anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Ware den beanstandeten Fehler aufweisen. Wir haften für Mängel
unter Ausschluß aller Kosten oder weitergehender Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wie folgt:
Fehlerhafte Ware ersetzen wir kostenlos, wenn Materialfehler oder unrichtige Bearbeitung den berechtigten Grund
zur Beanstandung geben.
Das Recht zur Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware vom Besteller bereits be- oder
verarbeitet ist.
Bei Nach- (Oberflächen-) behandlung unserer Erzeugnisse vor Auslieferung an den Besteller durch Dritte sind wir
unter Ausschluß weitergehender Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche aus dieser Bearbeitung
lediglich verpflichtet, unsere etwa gegen den Dritten bestehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
an den Besteller abzutreten. Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Bearbeitung unserer Erzeugnisse
durch Dritte nach der Auslieferung durch uns schließen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
jeglicher Art gegen uns aus.
Ebenso kann Schadenersatz für nicht erreichte Leistungen, für Frachten und dergleichen nicht bewilligt werden.
11. An den gelieferten Waren bleibt unser Eigentum so lange bestehen, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller
getilgt sind.
12. Wenn für Sonderanfertigungen ein Werkzeugkostenanteil berechnet wird, ist dieser zahlbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung
rein netto. Von uns entworfene und angefertigte, mit Kostenanteil berechnete Werkzeuge bleiben
unser Eigentum. Die Aufbewahrungspflicht solcher Werkzeuge endet zwei Jahre nach Ausführung des letzten
Auftrages.
13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für beide Teile ist Straubenhardt.
14. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen rechtsverbindlich.
15. Federn sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
16. Es gelten jeweils nur die Lieferbedingungen der aktuellen Fassung. Diese sind im Internet unter
www.vollmer-federn.de abrufbar Lieferbedingungen 1 02.2007

 

TIPP´s für Privatkunden:

Unsere Angebotspreise sind in netto - zzgl. der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer

Hinzu kommen noch Versandkosten, je nach Größe, Gewicht, Versicherung und Zielland.

 

Für Kunden aus EU-Ländern:

Wir benötigen Ihre Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Ohne diese müßen wir Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. Eine weitere Versteuerung in Ihrem Land ist nicht nötig.

Für Kunden aus Nicht-EU-Ländern (CH):

Sie bezahlen lediglich den netto-Preis, jedoch erfolgt die Versteuerung und Zollgebühren gemäß Ihrem Land.

vollmer-federn ®  |  info@vollmer-federn.de